GeDIG: Warum das neue Gesundheitsdaten-Gesetz über die Zukunft der Gesundheits-KI entscheidet
GeDIG: das Datengesetz für Gesundheits-KI und ePA - Das GeDIG baut die ePA zur Plattform aus, holt den EHDS ins deutsche Recht und schafft Datenwege für Gesundheits-KI. Warum jetzt im Herbst die Weichen fallen.

Das GeDIG gilt als eines der wichtigsten KI-Gesetze dieser Legislatur, obwohl der Begriff KI im Text kaum auftaucht. Was es für ePA, Forschung und Gesundheits-KI bedeutet, und warum die entscheidende Phase jetzt läuft.
Das GeDIG, das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen", ist eines der wichtigsten KI-Gesetze dieser Legislatur, auch wenn der Begriff Künstliche Intelligenz im Text kaum vorkommt. Es baut die elektronische Patientenakte (ePA) von der Datenablage zur Versorgungsplattform aus, überführt den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ins deutsche Recht und schafft erstmals belastbare Wege, wie Gesundheitsdaten für Forschung, personalisierte Medizin und KI genutzt werden dürfen. Damit entscheidet das Gesetz mit darüber, ob Deutschland beim datengetriebenen Gesundheitswesen aufholt oder der nächsten Innovationswelle beim Vorbeiziehen zuwinkt. Die entscheidende Phase läuft jetzt, im Herbst, im Gesundheitsausschuss, nicht bei der späteren Schlussabstimmung. Meine Überzeugung: Datennutzung und Patientenvertrauen sind keine Gegensätze, und wer sie gegeneinander ausspielt, verliert beides.
Was im GeDIG steht: ePA-Plattform, EHDS und Daten für die KI
Im Kern tut das GeDIG drei Dinge. Erstens macht es aus der ePA eine Plattform: Ab Anfang 2027 kommt eine Volltextsuche, ab Mitte 2027 eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion, dazu Mehrwertdienste und eine KI-gestützte Befundaufbereitung direkt in der Akte. Krankenkassen dürfen über offene Schnittstellen (APIs) eigene Dienste andocken, ausdrücklich genannt sind die KI-Aufbereitung von Befunden, Gesundheitsplaner und Studien-Hinweise. Der Zugang zur Versorgung wird digitaler: Die E-Überweisung kommt schrittweise bis zum 1. September 2029, dazu digitale Terminplattformen und eine digitale Erst- und Bedarfseinschätzung über die ePA-App. Und die Technik soll stabiler werden, denn die Telematikinfrastruktur verzeichnete 2025 im Schnitt rund 25 Störungen pro Monat; die gematik erhält mehr Befugnisse für Stabilität und Cyberresilienz.
Zweitens überführt das Gesetz den EHDS ins deutsche Recht und trennt sauber zwischen Primärnutzung, also dem schnelleren Datenzugang für Patient:innen und Behandelnde mit Widerspruchsrecht, und Sekundärnutzung, also de-identifizierten Daten für Forschung, Public Health und personalisierte Medizin. Nationaler Zugangspunkt wird eine Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim BfArM, flankiert von einem Widerspruchsregister für alle, die der Sekundärnutzung widersprechen wollen. Eine neue Forschungskennziffer soll Datenbestände über Sektorengrenzen hinweg datenschutzkonform verknüpfbar machen. Das klingt technisch, ist aber der eigentliche Schlüssel. Drittens dürfen Krankenkassen mit Aufsichtsgenehmigung befristete Reallabore einrichten und dort datengetriebene Versorgung mit anonymisierten Daten erproben, etwa Früherkennung und KI-basierte Vorhersagen für Risiken wie Demenz oder Herzerkrankungen. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die Entlastung auf rund 445 Millionen Euro pro Jahr. Ex-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken formuliert die Richtung so: „Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt. Die Nutzung digitaler Anwendungen soll zur Selbstverständlichkeit werden."
Warum jetzt der Moment zählt: die Weichen fallen im Herbst im Gesundheitsausschuss
Der Zeitplan erklärt, warum dieser Herbst entscheidend ist. Auf den Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 folgte eine Verbändeanhörung mit über 100 Stellungnahmen, ein Wert, der allein schon zeigt, wie viele Akteure betroffen sind. Am 15. Juli 2026 beschloss das Kabinett den Entwurf, jetzt folgen Bundesrat, erste Lesung, Ausschuss und Sachverständigenanhörung. Die eigentlichen Weichen werden nicht bei der feierlichen Schlussabstimmung gestellt, sondern jetzt, im Gesundheitsausschuss. Wer als Fachöffentlichkeit noch etwas bewegen will, muss seine Argumente jetzt schärfen, nicht später.
Der schärfste Streit: Datenzugriff der Kassen und der „gläserne Versicherte"
Der härteste Konflikt dreht sich um den Datenzugriff der Krankenkassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Datenschützer:innen laufen Sturm dagegen, dass Kassen ePA-Daten auswerten und Verhaltensinformationen wie Rauchen, Alkohol oder Gewicht nutzen könnten, um Versicherte gezielt anzusprechen. Ich teile diese Kritik in dieser Form nicht. Ich finde es erst einmal gut, wenn die GKV diese Daten nutzen kann, vorausgesetzt, sie macht gute Angebote und begleitet das kommunikativ sauber. Das Reizwort lautet „gläserner Versicherter", und die Sorge ist ernst zu nehmen. Ohne Vertrauen ist die ePA tot. Deshalb sind hier alle gefragt: Aufklärung und die Verpflichtung auf gute Use Cases, nicht Überwachung.
Doppelstrukturen und föderaler Flickenteppich: wo das Gesetz sich selbst im Weg steht
Berechtigt ist die Kritik an den Doppelstrukturen in der Forschung. Die TMF bemängelt, dass Einwilligung und Behördengenehmigung parallel verlangt werden, und warnt vor gleich drei konkurrierenden Kennziffer-Systemen in verschiedenen Gesetzen. Wir bauen also mit der einen Hand eine Datenautobahn und stellen mit der anderen drei Mautstationen davor. Hinzu kommt der föderale Datenschutz-Flickenteppich: Für bundeslandübergreifende Forschung braucht es heute die Voten einzelner Landesdatenschutzbehörden, heterogen, langsam und unberechenbar. Wer je ein größeres Forschungsvorhaben durch dieses Nadelöhr gefädelt hat, weiß, woran solche Projekte sterben. An dieser Stelle wird es leicht, zynisch zu werden und im GeDIG nur ein weiteres Pflaster auf einem offenen Bruch zu sehen: viel Infrastruktur, viel Risiko, und am Ende traut sich niemand, die Daten wirklich zu nutzen.
Warum ich trotzdem optimistisch bin: die Menschen sind weiter als die Debatte
Dieser Zynismus trifft nicht zu, und das liegt an den Menschen. Die Skepsis von gestern ist verdampft. Patient:innen nutzen KI heute selbstverständlich, um Befunde zu verstehen, Fragen zu sortieren und sich auf Gespräche vorzubereiten, nicht wegen eines Heilsversprechens, sondern weil das Werkzeug im Alltag funktioniert. Genau deshalb ist das GeDIG mehr als ein Verwaltungsgesetz: Es liefert das Fundament, ohne das es keine vertrauenswürdige Gesundheits-KI in Europa geben wird, nämlich verknüpfbare, de-identifizierte Datenbestände als Rohstoff für Diagnostik, Prävention und personalisierte Medizin, die Reallabore als geschützten Erprobungsraum und die ePA als Ort, an dem KI endlich beim Menschen ankommt. Wie das aussieht, lässt sich an einem Bild zeigen: Frau K., 74, Diabetikerin in der Uckermark, muss 2030 nicht mehr von Quartal zu Quartal reisen. Ein Sensor misst permanent, eine KI erkennt eine drohende Entgleisung, bevor Symptome auftreten, und die Meldung landet bei einer spezialisierten Pflegekraft im Digital-Hub. Der Arzt, die knappste Ressource, wird erst alarmiert, wenn es medizinisch wirklich brennt. Das ist keine Science-Fiction, sondern die Versorgung, die auf genau jener Dateninfrastruktur aufsetzt, über die im Herbst entschieden wird.
Die Infrastruktur allein reicht aber nicht, es kommt auf das Wie an. Drei Fragen bleiben: Wie verhindern wir den „gläsernen Versicherten", ohne Forschung und Innovation abzuwürgen? Wie sichern wir bei KI und Reallaboren echte Qualität, also verbindliche Standards, Bias-Kontrolle, Reproduzierbarkeit und Transparenz, statt schöner Datenexperimente ohne Erkenntnis? Und wie wird aus dem föderalen Flickenteppich endlich ein System, das große Forschung ermöglicht, statt sie zu blockieren? Datennutzung und Patientenvertrauen sind keine Gegensätze. Wer sie gegeneinander ausspielt, verliert beides. Genau dafür werde ich mich einsetzen, wenn das GeDIG ins Parlament kommt. Über die Spannungsfelder, an denen Technologie auf das Menschliche trifft, spreche ich auch im Podcast [LINK: Visionäre der Gesundheit].
Quellen
GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen), Referentenentwurf vom 5. Mai 2026, Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026
Bundesgesundheitsministerium (Business Case: rund 445 Millionen Euro Entlastung pro Jahr)
Ex-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (Zitat)
Kassenärztliche Bundesvereinigung
TMF
gematik (Telematikinfrastruktur: rund 25 Störungen pro Monat im Jahr 2025)
Pro Tipp
Wenn Sie fachlich Einfluss nehmen wollen, tun Sie es jetzt: Die entscheidende Phase ist die Sachverständigenanhörung im Herbst, nicht die Schlussabstimmung. Bringen Sie konkrete Vorschläge für gute Use Cases, verbindliche Qualitätsstandards und eine Bündelung der Kennziffer-Systeme ein, statt nur vor dem „gläsernen Versicherten" zu warnen.
FAQ
F: Was ist das GeDIG?
A: Das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" baut die ePA zur Versorgungsplattform aus, überführt den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ins deutsche Recht und regelt erstmals die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, personalisierte Medizin und KI.
F: Wann tritt was in Kraft?
A: Die ePA-Volltextsuche ist ab Anfang 2027 geplant, die digitale Impfübersicht ab Mitte 2027, die E-Überweisung schrittweise bis zum 1. September 2029. Der Kabinettsbeschluss fiel am 15. Juli 2026, die parlamentarische Beratung läuft im Herbst.
F: Was ändert sich für Patient:innen bei der ePA?
A: Volltextsuche, digitale Impfübersicht mit Erinnerung, KI-gestützte Befundaufbereitung, digitale Terminplattformen und eine digitale Erst- und Bedarfseinschätzung über die ePA-App. Bei der Sekundärnutzung von Daten gibt es ein Widerspruchsregister.
F: Warum ist das GeDIG ein KI-Gesetz, obwohl KI kaum vorkommt?
A: Weil es die Dateninfrastruktur schafft, ohne die es keine vertrauenswürdige Gesundheits-KI gibt: verknüpfbare, de-identifizierte Datenbestände, Reallabore als Erprobungsraum und die ePA als Anwendungsort.
F: Was ist am GeDIG umstritten?
A: Vor allem der Datenzugriff der Krankenkassen (Stichwort „gläserner Versicherter"), Doppelstrukturen in der Forschung mit konkurrierenden Kennziffer-Systemen und der föderale Datenschutz-Flickenteppich bei bundeslandübergreifender Forschung.
Fazit
Das GeDIG ist weit mehr als Verwaltungsprosa: Es legt das Datenfundament für vertrauenswürdige Gesundheits-KI in Deutschland und Europa. Die Kritik an Kassenzugriff, Doppelstrukturen und föderalem Flickenteppich ist teils berechtigt, teils überzogen, aber sie darf das Gesetz nicht ausbremsen. Entscheidend ist nicht das Ob, sondern das Wie: Datennutzung und Patientenvertrauen müssen zusammengedacht werden. Die Weichen dafür fallen jetzt, im Herbst, im Gesundheitsausschuss.
Das GeDIG, das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen", ist eines der wichtigsten KI-Gesetze dieser Legislatur, auch wenn der Begriff Künstliche Intelligenz im Text kaum vorkommt. Es baut die elektronische Patientenakte (ePA) von der Datenablage zur Versorgungsplattform aus, überführt den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ins deutsche Recht und schafft erstmals belastbare Wege, wie Gesundheitsdaten für Forschung, personalisierte Medizin und KI genutzt werden dürfen. Damit entscheidet das Gesetz mit darüber, ob Deutschland beim datengetriebenen Gesundheitswesen aufholt oder der nächsten Innovationswelle beim Vorbeiziehen zuwinkt. Die entscheidende Phase läuft jetzt, im Herbst, im Gesundheitsausschuss, nicht bei der späteren Schlussabstimmung. Meine Überzeugung: Datennutzung und Patientenvertrauen sind keine Gegensätze, und wer sie gegeneinander ausspielt, verliert beides.
Was im GeDIG steht: ePA-Plattform, EHDS und Daten für die KI
Im Kern tut das GeDIG drei Dinge. Erstens macht es aus der ePA eine Plattform: Ab Anfang 2027 kommt eine Volltextsuche, ab Mitte 2027 eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion, dazu Mehrwertdienste und eine KI-gestützte Befundaufbereitung direkt in der Akte. Krankenkassen dürfen über offene Schnittstellen (APIs) eigene Dienste andocken, ausdrücklich genannt sind die KI-Aufbereitung von Befunden, Gesundheitsplaner und Studien-Hinweise. Der Zugang zur Versorgung wird digitaler: Die E-Überweisung kommt schrittweise bis zum 1. September 2029, dazu digitale Terminplattformen und eine digitale Erst- und Bedarfseinschätzung über die ePA-App. Und die Technik soll stabiler werden, denn die Telematikinfrastruktur verzeichnete 2025 im Schnitt rund 25 Störungen pro Monat; die gematik erhält mehr Befugnisse für Stabilität und Cyberresilienz.
Zweitens überführt das Gesetz den EHDS ins deutsche Recht und trennt sauber zwischen Primärnutzung, also dem schnelleren Datenzugang für Patient:innen und Behandelnde mit Widerspruchsrecht, und Sekundärnutzung, also de-identifizierten Daten für Forschung, Public Health und personalisierte Medizin. Nationaler Zugangspunkt wird eine Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim BfArM, flankiert von einem Widerspruchsregister für alle, die der Sekundärnutzung widersprechen wollen. Eine neue Forschungskennziffer soll Datenbestände über Sektorengrenzen hinweg datenschutzkonform verknüpfbar machen. Das klingt technisch, ist aber der eigentliche Schlüssel. Drittens dürfen Krankenkassen mit Aufsichtsgenehmigung befristete Reallabore einrichten und dort datengetriebene Versorgung mit anonymisierten Daten erproben, etwa Früherkennung und KI-basierte Vorhersagen für Risiken wie Demenz oder Herzerkrankungen. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die Entlastung auf rund 445 Millionen Euro pro Jahr. Ex-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken formuliert die Richtung so: „Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt. Die Nutzung digitaler Anwendungen soll zur Selbstverständlichkeit werden."
Warum jetzt der Moment zählt: die Weichen fallen im Herbst im Gesundheitsausschuss
Der Zeitplan erklärt, warum dieser Herbst entscheidend ist. Auf den Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 folgte eine Verbändeanhörung mit über 100 Stellungnahmen, ein Wert, der allein schon zeigt, wie viele Akteure betroffen sind. Am 15. Juli 2026 beschloss das Kabinett den Entwurf, jetzt folgen Bundesrat, erste Lesung, Ausschuss und Sachverständigenanhörung. Die eigentlichen Weichen werden nicht bei der feierlichen Schlussabstimmung gestellt, sondern jetzt, im Gesundheitsausschuss. Wer als Fachöffentlichkeit noch etwas bewegen will, muss seine Argumente jetzt schärfen, nicht später.
Der schärfste Streit: Datenzugriff der Kassen und der „gläserne Versicherte"
Der härteste Konflikt dreht sich um den Datenzugriff der Krankenkassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Datenschützer:innen laufen Sturm dagegen, dass Kassen ePA-Daten auswerten und Verhaltensinformationen wie Rauchen, Alkohol oder Gewicht nutzen könnten, um Versicherte gezielt anzusprechen. Ich teile diese Kritik in dieser Form nicht. Ich finde es erst einmal gut, wenn die GKV diese Daten nutzen kann, vorausgesetzt, sie macht gute Angebote und begleitet das kommunikativ sauber. Das Reizwort lautet „gläserner Versicherter", und die Sorge ist ernst zu nehmen. Ohne Vertrauen ist die ePA tot. Deshalb sind hier alle gefragt: Aufklärung und die Verpflichtung auf gute Use Cases, nicht Überwachung.
Doppelstrukturen und föderaler Flickenteppich: wo das Gesetz sich selbst im Weg steht
Berechtigt ist die Kritik an den Doppelstrukturen in der Forschung. Die TMF bemängelt, dass Einwilligung und Behördengenehmigung parallel verlangt werden, und warnt vor gleich drei konkurrierenden Kennziffer-Systemen in verschiedenen Gesetzen. Wir bauen also mit der einen Hand eine Datenautobahn und stellen mit der anderen drei Mautstationen davor. Hinzu kommt der föderale Datenschutz-Flickenteppich: Für bundeslandübergreifende Forschung braucht es heute die Voten einzelner Landesdatenschutzbehörden, heterogen, langsam und unberechenbar. Wer je ein größeres Forschungsvorhaben durch dieses Nadelöhr gefädelt hat, weiß, woran solche Projekte sterben. An dieser Stelle wird es leicht, zynisch zu werden und im GeDIG nur ein weiteres Pflaster auf einem offenen Bruch zu sehen: viel Infrastruktur, viel Risiko, und am Ende traut sich niemand, die Daten wirklich zu nutzen.
Warum ich trotzdem optimistisch bin: die Menschen sind weiter als die Debatte
Dieser Zynismus trifft nicht zu, und das liegt an den Menschen. Die Skepsis von gestern ist verdampft. Patient:innen nutzen KI heute selbstverständlich, um Befunde zu verstehen, Fragen zu sortieren und sich auf Gespräche vorzubereiten, nicht wegen eines Heilsversprechens, sondern weil das Werkzeug im Alltag funktioniert. Genau deshalb ist das GeDIG mehr als ein Verwaltungsgesetz: Es liefert das Fundament, ohne das es keine vertrauenswürdige Gesundheits-KI in Europa geben wird, nämlich verknüpfbare, de-identifizierte Datenbestände als Rohstoff für Diagnostik, Prävention und personalisierte Medizin, die Reallabore als geschützten Erprobungsraum und die ePA als Ort, an dem KI endlich beim Menschen ankommt. Wie das aussieht, lässt sich an einem Bild zeigen: Frau K., 74, Diabetikerin in der Uckermark, muss 2030 nicht mehr von Quartal zu Quartal reisen. Ein Sensor misst permanent, eine KI erkennt eine drohende Entgleisung, bevor Symptome auftreten, und die Meldung landet bei einer spezialisierten Pflegekraft im Digital-Hub. Der Arzt, die knappste Ressource, wird erst alarmiert, wenn es medizinisch wirklich brennt. Das ist keine Science-Fiction, sondern die Versorgung, die auf genau jener Dateninfrastruktur aufsetzt, über die im Herbst entschieden wird.
Die Infrastruktur allein reicht aber nicht, es kommt auf das Wie an. Drei Fragen bleiben: Wie verhindern wir den „gläsernen Versicherten", ohne Forschung und Innovation abzuwürgen? Wie sichern wir bei KI und Reallaboren echte Qualität, also verbindliche Standards, Bias-Kontrolle, Reproduzierbarkeit und Transparenz, statt schöner Datenexperimente ohne Erkenntnis? Und wie wird aus dem föderalen Flickenteppich endlich ein System, das große Forschung ermöglicht, statt sie zu blockieren? Datennutzung und Patientenvertrauen sind keine Gegensätze. Wer sie gegeneinander ausspielt, verliert beides. Genau dafür werde ich mich einsetzen, wenn das GeDIG ins Parlament kommt. Über die Spannungsfelder, an denen Technologie auf das Menschliche trifft, spreche ich auch im Podcast [LINK: Visionäre der Gesundheit].
Quellen
GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen), Referentenentwurf vom 5. Mai 2026, Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026
Bundesgesundheitsministerium (Business Case: rund 445 Millionen Euro Entlastung pro Jahr)
Ex-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (Zitat)
Kassenärztliche Bundesvereinigung
TMF
gematik (Telematikinfrastruktur: rund 25 Störungen pro Monat im Jahr 2025)
Pro Tipp
Wenn Sie fachlich Einfluss nehmen wollen, tun Sie es jetzt: Die entscheidende Phase ist die Sachverständigenanhörung im Herbst, nicht die Schlussabstimmung. Bringen Sie konkrete Vorschläge für gute Use Cases, verbindliche Qualitätsstandards und eine Bündelung der Kennziffer-Systeme ein, statt nur vor dem „gläsernen Versicherten" zu warnen.
FAQ
F: Was ist das GeDIG?
A: Das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" baut die ePA zur Versorgungsplattform aus, überführt den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ins deutsche Recht und regelt erstmals die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, personalisierte Medizin und KI.
F: Wann tritt was in Kraft?
A: Die ePA-Volltextsuche ist ab Anfang 2027 geplant, die digitale Impfübersicht ab Mitte 2027, die E-Überweisung schrittweise bis zum 1. September 2029. Der Kabinettsbeschluss fiel am 15. Juli 2026, die parlamentarische Beratung läuft im Herbst.
F: Was ändert sich für Patient:innen bei der ePA?
A: Volltextsuche, digitale Impfübersicht mit Erinnerung, KI-gestützte Befundaufbereitung, digitale Terminplattformen und eine digitale Erst- und Bedarfseinschätzung über die ePA-App. Bei der Sekundärnutzung von Daten gibt es ein Widerspruchsregister.
F: Warum ist das GeDIG ein KI-Gesetz, obwohl KI kaum vorkommt?
A: Weil es die Dateninfrastruktur schafft, ohne die es keine vertrauenswürdige Gesundheits-KI gibt: verknüpfbare, de-identifizierte Datenbestände, Reallabore als Erprobungsraum und die ePA als Anwendungsort.
F: Was ist am GeDIG umstritten?
A: Vor allem der Datenzugriff der Krankenkassen (Stichwort „gläserner Versicherter"), Doppelstrukturen in der Forschung mit konkurrierenden Kennziffer-Systemen und der föderale Datenschutz-Flickenteppich bei bundeslandübergreifender Forschung.
Fazit
Das GeDIG ist weit mehr als Verwaltungsprosa: Es legt das Datenfundament für vertrauenswürdige Gesundheits-KI in Deutschland und Europa. Die Kritik an Kassenzugriff, Doppelstrukturen und föderalem Flickenteppich ist teils berechtigt, teils überzogen, aber sie darf das Gesetz nicht ausbremsen. Entscheidend ist nicht das Ob, sondern das Wie: Datennutzung und Patientenvertrauen müssen zusammengedacht werden. Die Weichen dafür fallen jetzt, im Herbst, im Gesundheitsausschuss.
Die Autorin

Inga Bergen
Expertin für Digital Health & AI I Moderator | Founder | Angel Investor
"Visionäre der Gesundheit " Gründerin Inga Bergen ist eine der promintesten Stimmen für eine menschzentrierte Digitalisierung des Gesundheitswesens. Seit 15+ Jahren an der Schnittstelle von Technologie, Medizin und Gesellschaft. Im erfolgreichen Podcast und Newsletter "Visionäre der Gesundheit" ordnet Inga die digitale und KI-Transformation des Gesundheitswesens ein.
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